In (der wirklich abgrundtief schlechten) Star Trek Episode "Justice" (TNG Ep. 1x08, 1987) stösst die Besatzung der Enterprise auf die menschenähnliche Gesellschaft der "Edo" auf dem Planeten "Rubicun III". Der Besuch der Crew endet (wie so oft) im Fiasko, als der junge Wesley Crusher versehentlich eine Barriere übertritt und ein Blumenbeet zertrampelt: Jeder Gesetzesbruch, und sei er noch so geringfügig, wird von den Edo nämlich mit der Todesstrafe geahndet. Wesley Crusher wird freilich gerettet, unter Berufung auf das Verhältnismässigkeitsprinzip, welches damit feierlich Eingang in die Rechtsordnung der Edo findet (synposis hier). Die Zuschauer nehmen die Prioritätensetzung mit Bedauern zur Kenntnis: Der nervige Streber Crusher bleibt der Serie erhalten; Lt. Natasha Yar wird dagegen in Ep. 1x23, Skin of Evil, sinnlos geopfert, was für viele Fans (männliche Teenager) wohl weit weniger verkraftbar war.
Könnten wir selbst unsere Gesellschaft nach diesem Vorbild ordnen, also unter ausschliesslicher Verwendung absolut geltender Regeln? Im Zusammenhang mit der Durchsetzungsinitiative, die eine solche Regel formuliert, haben sich verschiedenste Stimmen dazu geäussert: So sollen Richter gemäss Prof. Markus Müller (NZZ von diesem Montag) die Verhältnismässigkeit einer Ausschaffung auch nach Annahme der Initiative in jedem Einzelfall prüfen müssen. In das gleiche Horn stösst alt-Bundesrichter Giusep Nay (Blick am Mittwoch), wonach die Grund- und Menschenrechte (inkl. Verhältnismässigkeit) anderen Verfassungsnormen immer vorgehen sollen. Im Grunde genommen fordert auch Nationalrat Hans-Ueli Vogt nichts anderes als die Beachtung des Verhältnismässigkeitsprinzips, wenn er die Durchsetzungsinitiative für Secondos aufweichen will (Schweiz am Sonntag). Mit den Secondos zielt Vogt auf mögliche Anwendungsfälle, wo die Initiative sehr schnell zu sehr stossenden Resultaten führen wird. Unglücklich sind die Äusserungen von Vogt, Nay und Müller aber allesamt, da sie dem Stimmbürger den Eindruck vermitteln könnten, die Richter würden ungeachtet des Abstimmungsresultats das Problem dann schon lösen. Müller und Nay dürften damit unabsichtlich den Befürwortern der Initiative (vor allem den Protestwählern) in die Hände spielen.
Mit der relativ abgehobenen juristischen Zulässigkeits-Diskussion wird von einer weit wichtigeren Frage abgelenkt, die jeder Zuschauer von Star Trek-Episode 1x08 sofort beantworten kann: Wollen wir in einer Gesellschaft leben, in der ausschweifend detaillierte Regeln unter Ausschaltung menschlichen Sachverstands und ungeachtet der konkreten Umstände des Einzelfalls einfach durchgesetzt (sic!) werden? Mit Blick auch auf die immer neuen Initiativ-Kreationen der politischen Parteien (die Chronologie der derzeit hängigen Initiativen sorgt für nacktes Grauen) können verständige Menschen diese Frage nur mit "Nein" beantworten. In ihrem Formalismus, ihrer Absolutheit und Radikalität bricht die Durchsetzungsinitiative klar mit der bewährten hiesigen Rechtstradition. Sie ist zutiefst unschweizerisch.
St.Gallen, 8. Januar 2016