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Foto von Zigorio (Eigenes Werk) [CC BY-SA 4.0], via Wikimedia Commons

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Vollgeld - Vollblöd

Foto von Zigorio (Eigenes Werk) [CC BY-SA 4.0], via Wikimedia Commons

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"Vollgeld für sichere Bankguthaben" war am Montag in der Kommentarspalte des St.Galler Tagblatts zu lesen. Der Beitrag stammt von Mark Joób, Habilitand am Institut für Wirtschaftsethik der HSG und Mitinitiator der Vollgeldinitiative. Was die Vollgeldinitiative anbieten soll, ist nichts weniger als ein Heilsversprechen: Einerseits die Rettung vor den gierigen und unverantwortlichen Banken, anderseits die vollständige Indienststellung der Geldschöpfung für die Zwecke der Staatsfinanzierung. Selbst in konservativen Blättern geniesst die Initiative aufgrund ihres Sicherheitsversprechens sichtliches Wohlwollen (FuW, NZZ). Wer jedoch die Initiative im Wortlaut näher studiert, wird dieses Wohlwollen revidieren müssen.

Heute ist die Geld- und Kreditversorgung eine von Staat und Privaten gemeinsam getragene Verantwortung. Das heutige System, welches private Geldschöpfung (beschränkt) zulässt, ist durchaus mit Risiken belastet. Aufgrund der Gefahr von Kreditblasen ist es nicht überraschend, dass sich die Ökonomen über "Vollgeld" nicht einig sind und dass sogar der Währungsfonds mit Gedanken spielt, die in eine ähnliche Richtung gehen. Die Initianten wollen jedoch weit mehr, als das Finanzsystem bloss sicherer zu machen; sie wollen in ganz grundsätzlicher Weise ändern, wie Unternehmen und Haushalte künftig investieren.

Rolle der Banken im Vollgeldsystem

Es ist bemerkenswert, dass die Initianten den Bankenartikel in der Bundesverfassung unangetastet lassen. Sie erwecken so den Eindruck, als sei das Bankensystem nach Annahme der Vollgeldinitiative nach wie vor von der Privatwirtschaft zu organisieren. Der Bankenartikel wird von der Initative jedoch ausgehebelt: Neu solle der Bund "die Versorgung der Wirtschaft mit Geld und Finanzdienstleistungen [gewährleisten]. Er kann dabei vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit abweichen." Wie ein Mitinitiant schon früher einmal in der WOZ gefordert hat, wird der Finanzmarkt dadurch zu einem "Service Public". Der Finanzmarkt wird also zu einer vom Staat zu organisierenden Angelegenheit.

Der Bund wäre sogar befugt, die Kreditvergabe direkt zu steuern, im Extremfall über eine im Monopol agierende Staatsbank, da ja die Wirtschaftsfreiheit im Bereich der Finanzdienstleistungen nicht mehr gelten soll. Soweit der Bund private Banken noch weiter dulden würde, wären diese blosse Vertriebsstellen für das allein vom Bund geschaffene "Vollgeld". Andere Finanzierungsquellen dürfte es kaum noch geben: Gemäss dem Wortlaut der Vollgeldinitiative soll der Bund ja nicht nur Münzen und Banknoten schaffen, sondern sich auch die Kontrolle über das sog. Buchgeld aneignen. Andere Zahlungsmittel sind gemäss Initiative nur noch beschränkt zulässig bzw. zu bewilligen und zu beaufsichtigen.

Rolle der Haushalte und der Wirtschaft im Vollgeldsystem

Die Vollgeldinitiative will, dass der Bund die "Geschäftsbedingungen der Finanzdienstleister" gesetzlich regelt. Sie verlangt auch, dass die Nationalbank die Vollgeldmenge steuert und "das Funktionieren des Zahlungsverkehrs sowie die Versorgung der Wirtschaft mit Krediten durch die Finanzdienstleister" gewährleistet. Der Bund müsste daher gewisse Vorstellungen darüber entwickeln, wer zu welchen Bedingungen und wofür Kredite erhält.

Die Kreditvergabe an die Unternehmen und Haushalte bzw. deren Investitions- und Konsumentscheide werden so unter den Vorbehalt des "Gesamtinteresses" gestellt. Kredite für den Hausbau? Aber bitte nur, wenn auch eine Photovoltaikanlage installiert wird! Kredite für den Ausbau der Fabrik? Nur unter dem Vorbehalt, dass auch genügend Lehrlinge ausgebildet und Corporate Social Responsibilty Standards eingehalten werden! Kredite zur Rettung von politisch gut vernetzten, aber unfähigen Unternehmern? Zukünftig kein Problem mehr!

Mit der staatlichen Kontrolle über das Geld und die Kreditvergabe erreicht die Vollgeldinitiative fast das, was zwei der Initianten schon 2011 gefordert haben: Sie wollen nämlich die Eigentumsrechte unter den Vorbehalt des öffentlichen Interesses stellen. Private Vermögensrechte sollen nach ihren Vorstellungen nur dann geschützt sein, wenn "alle am Kapitalbildungsprozess Beteiligten auch am Ergebnis angemessen berechtigt werden; das Kapital auf sozial- und umweltgerechte Weise genutzt wird; und es nicht zur Verzerrung politischer Prozesse oder zur unsachgemässen Einflussnahme auf amtliche Entscheide dient." Wer soll aber die Verwendung des Kapitals nach diesen Prinzipien steuern? Natürlich auch hier der Bund.

Schritte zum Helikoptergeld

Das von der "neuen" Nationalbank gedruckte Geld soll über den Bund oder über die Kantone oder direkt über die Bürger in Verkehr gebracht werden. Der Bund soll mit dem Geld öffentliche Aufgaben finanzieren, die Bürger die Realwirtschaft ankurbeln. Wieviel Geld in Umlauf gebracht wird, soll die Zentralbank weiterhin "unabhängig" entscheiden. Wie sich die Nationalbank aber dem unvermeidbaren politischen Druck, mehr Geld für gute Werke zur Verfügung zu stellen, entziehen können soll, ist völlig unklar. Kann sie es nicht stellt sich die Frage, wer bei der zu erwartenden Geldschwemme noch auf die Stabilität von solchermassen geschaffenem Papiergeld vertrauen soll?

Dass sich eine Zentralbank realpolitischen Zwängen nicht entziehen kann, sehen wir ja schon eindrücklich in Europa, wo die EZB ihr geldpolitisches Mandat immer weiter ausdehnt. Auch in der Schweiz ist der Katzenjammer gross, wann immer die Nationalbank auf eine Gewinnausschüttung an Bund und Kantone verzichtet. Die Inititanten wollen nun - unbekümmert von derzeitigen Entwicklungen in Europa - die Risiken der privaten Buchgeldschöpfung beseitigen, indem sie diese gänzlich dem (gutmeinenden) Staat anvertrauen. Man kann ob dieser grenzenlosen Gutgläubigkeit und Naivität nur erstaunt sein.

Die Vollgeldinitiative ist ein Wolf im Schafspelz. Sie verspricht Sicherheit vor einem risikobehafteteten Finanzsystem. Als Gegenleistung sollen wir den Staat mit unermesslicher Macht ausstatten und auf persönliche und unternehmerische Freiheiten verzichten. Der Preis, den die Initianten für diesen (vermeintlichen) Schutz vor Finanzkrisen verlangen, ist offensichtlich zu hoch.

St.Gallen, 28. Oktober 2016

Posted in Infrastrukturrecht, Finanzverfassung, Wirtschaftsverfassung and tagged with Eurokrise, Geldpolitik, Finanzmarktrecht.

October 28, 2016 by Peter Hettich.
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Aktienkurs Deutsche Bank über die letzten 10 Jahre (Quelle: Börse Frankfurt)

Aktienkurs Deutsche Bank über die letzten 10 Jahre (Quelle: Börse Frankfurt)

Deutsche Bank: Opfer moderner Wegelagerei

Aktienkurs Deutsche Bank über die letzten 10 Jahre (Quelle: Börse Frankfurt)

Aktienkurs Deutsche Bank über die letzten 10 Jahre (Quelle: Börse Frankfurt)

Die deutsche Bank erscheint seit kurzem in schwerer Schieflage. Am 16. September 2016 wurde bekannt, dass das US Department of Justice vom Geldhaus eine Summe von USD 14 Mia. verlangen soll, für Geschäfte in Hypotheken vor der Finanzkrise. Der Aktienkurs ist seither zeitweise unter EUR 10 gefallen, ein seit Jahren unerreichter Tiefstand. Mittlerweile haben sich sowohl die Forderungen der USA gemässigt als auch der Aktienkurs erholt. Gleichzeitig wird auf die deutsche Bank vor allem aus dem heimischen Deutschland munter weiter eingeprügelt: Die Titel «Wem nützt die Deutsche Bank» (Spiegel vom 1. Oktober 2016), «Albtraum Deutsche Bank» (Spiegel vom 28. September 2016) und «Aufstieg und Fall einer Größenwahnsinnigen» (Spiegel vom 1. Oktober 2016) lassen kaum auf differenzierte Berichterstattung hoffen. Sogar der deutsche Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel wettert gegen die Deutsche Bank.

Einen Gefallen tut sich der Minister damit nicht. Einiges deutet darauf hin, dass die deutsche Bank immer noch «too big to fail» ist, also bei einem Zusammenbruch vom Staat gerettet würde. Insofern wäre es doch bittere Ironie, wenn diese Staatshilfe vor allem dafür verwendet werden müsste, die anstehende Busse des DOJ zu bezahlen und so den amerikanischen Fiskus zu alimentieren (ausgerechnet das Land, in dem die heutige Dauerkrise seinen Ursprung nahm!). Als fast schizophren erscheint es, von den Banken den Aufbau angemessener Eigenkapitalpolster zu fordern und sie gleichzeitig immer wieder für Missetaten zur Ader zu lassen. Missetaten übrigens, die in keiner Weise rechtsstaatlich genügend ausgewiesen sind, und deren Beilegung in intransparenten Verhandlungen mittels geheimer Vergleiche erfolgt. Die immer höheren Bussenforderungen treffen hierbei nicht die eigentlich «Verantwortlichen», sondern vor allem den Steuerzahler, die Bankkunden und die Aktionäre.

Die Fehler einiger Banken in der Vergangenheit sollen hier keinesfalls schöngeredet werden. Doch ist die Deutsche Bank keineswegs allein Opfer der eigenen spekulativen Geschäfte. Statt sich also darüber zu freuen, dass das Herz des deutschen Kapitalismus allenfalls bald ein Ende findet, wäre vielmehr dem Bussenreigen gewisser Behörden vor allem im amerikanischen Rechtskreis Widerstand entgegen zu setzen. Es ist ungeachtet der Verfehlungen nur billig, für das Vorgehen gegen Geldinstitute einwandfreie gesetzliche Grundlagen, klare Zuständigkeiten und rechtsstaatlich einwandfreie Verfahren einzufordern. Der heutige Zustand ähnelt demgegenüber nichts Anderem als moderner «Wegelagerei».

St.Gallen, 7. Oktober 2016

Posted in Rechtssicherheit, Finanzverfassung, Wirtschaftsverfassung and tagged with Compliance, Banken, Subventionen, Finanzmarktrecht, Rechtssicherheit.

October 7, 2016 by Peter Hettich.
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Foto: SNB

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Die politisch korrekte Banknote

Foto: SNB

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Am Mittwoch hat die SNB die erste Banknote der neuen Serie präsentiert: Die 50er-Note. Die Präsentation stiess auf ein erhebliches Medienecho. Kaum etwas scheint Schweizerinnen und Schweizer so sehr zu bewegen wie die Gestalt ihres Geldes. In Zeiten der unorthodoxen Geldpolitik hat die Einführung einer neuen Banknotenserie etwas beruhigendes: Die im Euroraum diskutierte Abschaffung des Bargeldes scheint in der Schweiz noch nicht unmittelbar bevorzustehen. Auch der neue 50er lässt sich leicht unter der Matratze verstauen, sodass die Negativzinsen wenigstens im Gedankenspiel noch vermieden werden können. Die neue Banknotenserie teilt mit dem Euro aber dennoch eine Gemeinsamkeit: Die Noten zeigen keine Persönlichkeiten.

Immerhin ist die SNB nicht soweit wie die EZB gegangen, welche nur noch fiktive Motive der Architektur auf ihren Banknoten zeigt. Die EZB konnte offenbar nur so "die Gleichstellung von Mann und Frau berücksichtigen und jede Art nationaler Voreingenommenheit vermeiden". Die Welt kennt keine langweiligere und unbeseeltere Notenserie als die des Euros. Natürlich birgt die Darstellung von Persönlichkeiten Risiken. Eine politisch korrekte Serie mit echten Menschen dürfte fast unmöglich zusammenzustellen zu sein; ich jedenfalls wüsste nicht, wie auch die LGBT alle berücksichtigt werden könnten (für LGBTTQQIAAP - lesbian, gay, bisexual, transgender, transsexual, queer, questioning, intersex, asexual, ally, pansexual - hätte es nicht einmal genügend Denominantionen). Auch dürften kaum Menschen auffindbar sein, welche die Schweiz prägten und sich zugleich eine weisse Weste bewahrten. Jede Auswahl dürfte entsprechend "Entsetzte", "Fassungslose" und "Empörte" verschiedenster Couleur auf den Plan rufen. Sinnvoll erscheint mir das bedingungslose Appeasement der Aufgeregten jedoch nicht. Ich hätte mir eine mutigere Banknotenserie gewünscht; eine, die die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit nicht vermeidet, sondern sie fördert.

St.Gallen, 8. April 2016

Posted in Infrastrukturrecht, Finanzverfassung and tagged with Geldpolitik, Währung.

April 8, 2016 by Peter Hettich.
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