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Copyright Grande Dixence SA – Photo : essencedesign.com

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Neues Wasserzinsregime: Rettung für die Wasserkraft?

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Gestern hat Bundesrätin Doris Leuthard die lange erwarteten Vorschläge zur Revision des Wasserzinses vorgestellt: Als Übergangsregelung für die Jahre 2020 bis 2022 strebt der Bundesrat eine Senkung des Wasserzinsmaximums von bisher 110 auf 80 Fr./kW vor. Ab 2023 soll diese Regelung durch ein flexibles Modell abgelöst werden, dessen genaue Ausgestaltung zeitgleich mit den Arbeiten für ein neues Marktdesign festgelegt werden soll.

Entscheidend für das neue Wasserzinsregime dürfte sein, wie stark das kommende Marktdesign die Wasserkraft berücksichtigt. Gemäss offziellen Stimmen ist noch kein Marktmodell favorisiert. Wer jedoch zwischen den Zeilen liest, wird eine Präferenz des BFE für sog. Kapazitätsmärkte erkennen. Dabei werden Stromproduzenten im Grunde genommen einfach dafür bezahlt, dass sie "da" sind: Merci, dass es Dich gibt, sozusagen.

Kapazitätsmärkte haben mit "Markt" wenig zu tun. Dennoch dürfen wir nicht erstaunt sein. Kapazitätsmärkte bestehen auch in den umliegenden Ländern, sodass das BFE mit einem solchen Vorschlag nichts falsch machen kann. Kapazitätsmärkte würden sodann vermutlich gemeinsam von Swissgrid und BFE verwaltet und führen entsprechend zu einer weiteren Zentralisierung der Marktsteuerung und entsprechendem Machtzuwachs. Um europarechtskompatibel zu sein, müssen Kapazitätsmärkte allerdings auch ausländischen Anbietern offen stehen. Entsprechend tragen sie zur Sicherung eines angemessenen Selbstversorgungsgrades der Schweiz im Elektrizitätsbereich nicht unbedingt bei.

Ein dezentral koordiniertes Modell, dass Reste des sog. Elektrizitätsmarktes bewahren würde, wäre das sog. Quotenmodell. Ursprünglich zur Förderung der erneuerbaren Energien entwickelt, würde es in der spezifischen Situation der Schweiz auch die Wasserkraft unterstützen, die wesentlich zur Versorgungssicherheit der schweizerischen Elektrizitätsversorgung beiträgt. Dieses Modell belässt den Elektrizitätsversorgern jedoch viel Entscheidungsspielraum dahingehend, mit welchen Energieträgern sie ihre Pflichten erfüllen wollen. Entscheide, die der Bund diesen lokalen und regionalen Energieunternehmen allenfalls nicht mehr zutraut.

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Unser kürzlich erschienenes Buch zum "Strommarkt 2023" befasst sich mit den Vor- und Nachteilen verschiedener, derzeit diskutierter neuer Marktmodelle sowie den möglichen handelsrechtlichen Hindernissen bei deren Implementierung. Es ist erhältlich beim Dike Verlag.

Posted in Energie, Infrastrukturrecht, Wirtschaftsverfassung, Wettbewerb, Regulierung and tagged with Sicherheit, Erneuerbare Energien, Eigentumsgarantie, Energiebinnenmarkt, Energierecht.

June 23, 2017 by Peter Hettich.
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Foto (aus besseren Zeiten) von Paulino Moran, CC BY-SA 2.0, via Wikimedia Commons

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Venezuela: Ein Land geht zugrunde

Foto (aus besseren Zeiten) von Paulino Moran, CC BY-SA 2.0, via Wikimedia Commons

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Gestern konnten wir in der NZZ lesen, dass ein Panzerwagen der venezuelanischen Sicherheitskräfte in Demonstraten gefahren ist; an anderer Stelle wurde ein Jugendlicher getötet - er ist nicht das erste Opfer des sozialistischen Präsidenten Maduro. Als ich Venezuela vor einigen Jahren besucht habe, war Chavez noch an der Macht: Der eiserne Griff der Regierung war dank hohem Ölpreis aber noch nicht tödlich, die Regale der Supermärkte noch gut gefüllt und der Alltag der Menschen noch mit einem Gefühl der Normalität verbunden. Es ist verblüffend, dass offenbar wenige Jahre ausreichen, um ein Land in jedem Aspekt herunterzuwirtschaften.

Nur sozialistische Planer sind in der Lage, ein rohstoffreiches Land mit einer funktionierenden Demokratie, einer robusten Zivilgesellschaft und einer florierenden Wirtschaft derart zuzurichten. Trotz des konsistent schlechten "Trackrecords" der staatlichen Top-Down-Steuerung von Gesellschaft und Wirtschaft befinden sich autokratische Führer aber selbst in Europa im Aufwind. Doch auch die Regierungen der stabilen Demokratien sind unverkennbar von einem Hang zu gesellschaftlichen Grossprojekten beseelt, was einen robusten Glauben an die Effizienz und Effektivität staatlicher Steuerung voraussetzt. Dies gilt leider sogar für die Bürgerschaft, die heute die Früchte einer einst hart erkämpften Demokratie und Marktwirtschaft erntet: Türken in Deutschland stimmen für die Abschaffung der Demokratie in ihrem Heimatland, während in der Schweiz Politikerinnen wie Tamara Funiciello dem sozialistischen Diktator Fidel Castro Reverenz erweisen. Mehr noch: Gemäss dem Tages-Anzeiger wurden am 1. Mai-Umzug diesen Montag in Zürich auch Plakate von Stalin und Mao gezeigt.

https://t.co/UEMGY9O0mc via @tagesanzeiger
Hasta la victoria siempre, Fidel! #FidelCastro #Cuba #HastaSiempreComandante

— Tamara Funiciello (@Tamarafuniciell) November 26, 2016

Entgegen dem Zeitgeist, der in der Stossrichtung auch Private und vor allem die Wirtschaft an die Menschenrechte binden möchte, bestätigen die autokratischen Strömungen in der Welt vor allem zwei Wahrheiten: 1. Die erste und grösste Bedrohung für die Menschenrechte ist nach wie vor der Staat. 2. Freiheit ist unteilbar - wer seinem Volk die wirtschaftliche Freiheit nimmt, beraubt es bald einmal auch seiner gesellschaftlichen Freiheit und seiner politischen Rechte.

St.Gallen, 5. Mai 2017

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May 5, 2017 by Peter Hettich.
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Foto: Kabelleger/David Gubler, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

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SRG: Wer hat Angst vor dem Parlament?

Foto: Kabelleger/David Gubler, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

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Der Nationalrat hat am Dienstag eine Motion seiner Kommission (KVF-N) abgelehnt, die dem Parlament mehr Einfluss bei der Formulierung der Konzession der SRG gegeben hätte. Rechtzeitig vor der Debatte ist ein warnender Gastbeitrag des renommierten SRG-Journalisten Caspar Selg in der NZZ erschienen: "Der direkte Zugriff der Politik auf die Medien ist das Kennzeichen von autoritären Regimen. Eine vom Parlament gesteuerte SRG wäre ein Schritt genau in diese Richtung." Selg erinnert schon im ersten Satz an "Orban, Erdogan, Duterte, Trump." Auch Bundesrätin Doris Leuthard warnte "vor Politikeinfluss", im Einklang mit dem Generaldirektor der SRG Roger de Weck. Aus staatsrechtlicher Sicht sind die hier vorgebrachten Argumente jedoch völliger Blödsinn.

Allgemeiner Konsens herrscht offensichtlich darin, dass ein "öffentliches Medienhaus" (Wortkreation von de Weck) staatsfern zu organisieren ist. Auch bei staatsfernen Medien braucht es jedoch eine Instanz, welche in irgendeiner Art die von diesem Medienhaus erwarteten Leistungen definiert. Bei knappen öffentlichen Ressourcen ist es schlicht nicht rechtfertigbar, einer Institution CHF 1,2 Milliarden in die Hand zu drücken mit den Worten: "Jetzt mach mal!". Wenn wir also über mögliche politische Einflussnahmen diskutieren wollen, dann müssen wir die für die Leistungsdefinition alternativ zur Verfügung stehenden Institutionen anschauen. Mit anderen Worten: Wenn es das Parlament nicht machen soll, wer dann?

Offensichtlich bevorzugt die SRG bei der Leistungsdefinition den Bundesrat. Gerade dieser stellt jedoch als Exekutive die eigentliche "politische" Gewalt dar; er ist nur indirekt demokratisch legitimiert. Es ist das Parlament, das direkt vom Volk gewählt ist, das alle gesellschaftlichen Strömungen und auch kleine Parteien enthält und das heute schon im RTVG den Rahmen der SRG-Konzession vorzeichnet. Auch im historischen Rückblick fanden unzulässige politische Einflussnahmen doch selten ihren Ursprung im Parlament. Wenn Caspar Selg vor Orban, Erdogan, Duterte und Trump warnt, so übergeht er in unerklärbarer Weise, dass diese Personen alle der Exekutive angehören und daher in der Schweiz dem Bundesrat entsprechen würden.

Vielleicht versucht man schon zu viel in den Gastbeitrag von Selg hineinzulesen, wenn man zur Kenntnis nimmt, dass der Redaktor für internationale Politik Nicolás Maduro nicht erwähnt, den sozialistischen Autokraten von Venezuela. Dennoch stellt sich hier die Frage, ob die klar fehlerhafte Argumentation von Selg nicht einfach politisch bequem ist. Würde Selg das derzeitige institutionelle Setting gleich vehement verteidigen, wenn wir eine Mitte-Rechts-Regierung hätten und eine Mitte-Links-Mehrheit im Parlament? Man kann leicht erahnen, dass dann eine Einflussnahme des Parlaments nicht mehr das Label "politisch", sondern "demokratisch" erhielte.

St.Gallen, 17. März 2017


Zusammen mit dem Ökonom Mark Schelker hat sich der Autor dieses Blogs im Buch "Medien im digitalen Zeitalter" mit den Herausforderungen bei der Neugestaltung der zukünftigen Medienlandschaft auseinandergesetzt. Er spricht heute zu diesem Thema an den 9. Aarauer Demokratietagen des Zentrums für Demokratie Aarau.

 

 

 

Posted in Medienregulierung, Wettbewerb, Regulierung, Wirtschaftsverfassung and tagged with Parlament, Digitalisierung, Medienfreiheit, Audiovisuelle Medien, Internet, Demokratie.

March 17, 2017 by Peter Hettich.
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