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Foto von Milko Vuille [CC BY-SA 4.0], via Wikimedia Commons

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Weltsolarpreis für Betrand Piccard zeugt von bedenklicher Innensicht der Branche

Foto von Milko Vuille [CC BY-SA 4.0], via Wikimedia Commons

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Am 18. Oktober hat die «Schweizer Solar Agentur» an der St.Galler OLMA den beiden Schweizern Bertrand Piccard und André Borschberg den «Weltsolarpreis» verliehen. Die Agentur ist damit der Versuchung erlegen, eine Initiative für eine erfolgreiche Vermarktung zu belohnen, unter Ausblendung der tatsächlichen Substanz. Auch zeugt die Auswahl des Preisträgers vor allem von der in der Branche oft erkennbaren, bedenklichen Innensicht. Wer Anspruch erhebt, einen Weltsolarpreis zu verleihen, hätte – IMHO – im Ausland bessere Kandidaten gefunden.

Ungeachtet der persönlichen Leistung (chapeau!) verlief die Weltumrundung von Solar Impulse ja keineswegs reibungslos. Sie dauerte vom 9. März 2015 bis am 26. Juli 2016 und war von Pleiten, Pech und Pannen begleitet. Was Solar Impulse vor allem eindrücklich aufzeigte, waren die technologischen und physikalischen Grenzen eines mit Solaranergie betriebenen Flugzeugs. Schon vor dem Flug war klar: Nie werden Passagiere in solchen Flugzeugen reisen. Dass Solar Impulse entscheidend zu technischer Innovation in Teilbereichen beigetragen haben soll, mutet so frivol an wie die Behauptung, wir hätten die Teflonpfanne der bemannten Raumfahrt zu verdanken. Die aus dem Projekt gewonnen Erkenntnisse werden wohl in erster Linie die Case Studies an betriebswirtschaftlichen Fakultäten dahingehend bereichern, wie solche Initiativen erfolgreich zu vermarkten sind.

Vor allem aber erschreckend ist, dass die Solar Agentur die in das Projekt geflossene graue Energie einfach ausblendet, nur schon angefangen mit dem Transport des Flugzeugs in einer Boeing 747-400 von Payerne zum Startpunkt in Abu Dhabi. Damit angesprochen ist das grundsätzliche Problem der fehlenden Gesamtsicht: Die Solarindustrie schert sich heute sehr wenig darum, ob der von ihr produzierte Solarstrom zum Zeitpunkt der Einspeisung tatsächlich gebraucht wird, ob dieser Strom zur Netzstabilität beiträgt oder diese beeinträchtigt und zu welchen Kosten der Solarstrom zu den Endkonsumenten transportiert werden muss (Stichwort: Netzausbau). Die vom Parlament nun verabschiedete Energiestrategie 2050 verändert hier immerhin etwas die finanziellen Anreizstrukturen, aber nicht grundsätzlich den «sense of entitlement» der Branche.

Den «Weltsolarpreis» verdienen würden Projekte, welche diese grundsätzlichen Probleme der unregelmässigen Einspeisung von Solarstrom angehen. So wurde vor wenigen Tagen bekannt, dass die Firma SolarReserve in der Wüste von Nevada ein riesiges Solarkraftwerk bauen möchte. Die solare Energie wird nicht direkt in Strom gewandelt, sondern erwärmt zunächst einen Kern von (dann) geschmolzenem Salz; das Salz dient als Energiespeicher und erlaubt eine ununterbrochene Stromproduktion über 24 Stunden. Da das Kraftwerk in der Wüste und damit an einem geeigneten Ort steht, produziert es die Elektrizität erstaunlich günstig. Die mit diesem Projekt einhergehenden gesellschaftlichen Kosten erscheinen weit geringer: Ein würdiger Preisträger für ein zukunftsweisendes Projekt.

St.Gallen, 21. Oktober 2016

Posted in Energie, Umwelt and tagged with Subventionen, Einspeisevergütung, Erneuerbare Energien, Innovation, Energierecht.

October 21, 2016 by Peter Hettich.
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Foto von Michael Mandiberg (Thank You) [CC BY-SA 2.0], via Wikimedia Commons

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Wegwerfsäcke: So einfach, gutes zu tun

Foto von Michael Mandiberg (Thank You) [CC BY-SA 2.0], via Wikimedia Commons

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Das postfaktische Zeitalter hat die Politik erreicht, nicht einmal unvermutet: Es ist soviel einfacher, Gutes zu bewirken, wenn wissenschaftliche Grundlagen ignoriert werden und das Resultat politischer Massnahmen gefühlsmässig dem entspricht, was man gefühlsmässig damit erreichen wollte. So auch bei den Wegwerfsäcklein aus Plastik.

Dominique De Buman hat lange gegen die Wegwerfsäcklein kämpfen müssen. Seine Motion 08.3438 wurde noch abgeschrieben, weil sich zwei Jahre lang niemand für das Anliegen interessieren konnte. Seine Motion 10.3850 mit dem Titel "Stopp der Verschmutzung durch Wegwerf-Plastiksäcke" war erfolgreicher; sie wurde 2012 von beiden Räten angenommen und der Weg zum Plastiksackverbot war geöffnet. Nur dumm, dass die von Dominique De Buman angerufene Gesetzesgrundlage (Art. 30a USG) ein Verbot von Produkten nur zulässt, wenn diese punkto Umweltbelastung tatsächlich schlechter sind als die Alternativen. Und das ist vorliegend nicht der Fall: Wie eine Studie zeigte, sind die Plastiksäcke weit umweltfreundlicher als Säcke aus Stoff und Papier. Was nun? Steht die Wissenschaft den verfestigten Auffassungen der Parlamentarier entgegen, so sind die gesetzlichen Grundlagen eben so zu ändern, dass die Wissenschaft nicht mehr massgeblich ist.

Dieser letzte Schritt ist dem Bürger erspart geblieben. Die Wegwerfsäcke an der Ladenkasse sollen künftig 5 Rappen kosten. So hat jedenfalls die Branche in einer privaten Vereinbarung entschieden. Der Gesetzgeber scheint mit dem gesetzten Vermeidungsanreiz zufrieden: Wer den 5-Räppler nicht ehrt, ist den Franken nicht wert. Seine gesetzgeberischen Absichten verfolgt er nun nicht mehr weiter. Ein Sieg für die Vernunft, wenn auch mit sehr schalem Nachgeschmack.

St.Gallen, 23. September 2016

Posted in Regulierung, Umwelt and tagged with Umweltrecht.

September 23, 2016 by Peter Hettich.
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Foto: Ja zur Grünen Wirtschaft

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#FürDich: Nein zur grünen Wirtschaft

Foto: Ja zur Grünen Wirtschaft

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Seit dem Start der Kampagne "Ja zur Grünen Wirtschaft" werden wir förmlich mit Babyfotos bombardiert. "Für Dich" lautet der eingängige Slogan, der uns daran erinnern soll, dass wir unseren Nachkommen eine bewohnbare Erde zurücklassen sollten. Die Berufung auf kommende Generationen ist deshalb bequem, weil sich die ungeborenen Massen noch nicht selbst artikulieren können. So fühlen sich nun plötzlich auch 150 Rentnerinnen berufen, für ihre Ur-Ur-Urenkel eine (juristisch chancenlose) Klimaschutzklage zu erheben: "Ich kämpfe vor allem für die, die nach mir kommen." Wer mit Babys argumentieren will, kann jedoch auch sehr gut für ein "Nein" zur Grünen Wirtschaft werben.

In regelmässigen Abständen veröffentlicht das Bundesamt für Statistik eine Taschenstatistik zum Umweltzustand in der Schweiz. Wer die Zahlen und Diagramme durchstöbert, wird in fast allen Bereichen positive Entwicklungen ausmachen - vor allem auch im Vergleich zu unseren Nachbarländern. Die Umweltpolitik in der Schweiz hat einen hervorragenden Leistungsausweis! Sollen wir nun noch einen Schritt weiter gehen? Sollen wir Umweltnutzung und Umweltschutz nicht nur in eine Balance bringen, sondern darüber hinaus "die Umwelt möglichst wenig gefährden und belasten", wie es die Initiative verlangt? Ein solches Ziel ginge über traditionelle Verständnisse von Nachhaltigkeit hinaus, und bedeutet einschneidenden Verzicht.

Die Antwort darauf hängt, wie die Initianten der "Grünen Wirtschaft" nahelegen, davon ab, welche Welt wir unseren Kindern hinterlassen möchten. Wer möchte, dass seine Kinder auch die Welt bereisen und fremde Kulturen kennenlernen können, dass sie zu Hause auf ein hervorragendes Bildungs- und Gesundheitssystem zugreifen können, dass sie sich für sichere und gut bezahlte Arbeitsplätze bewerben können, dass sie eine Chance auf Selbstverwirklichung haben... Mit anderen Worten: Wer will, dass seine Kinder nicht auf alles verzichten müssen, was für ausländische Kinder im Jahr 2050 selbstverständlich sein wird, der kann nur mit "Nein" zur Grünen Wirtschaft stimmen.

St.Gallen, 26. August 2016

Posted in Innovation, Umwelt and tagged with Wachstum, Eigentumsgarantie, Freiheit, Innovation, Umweltrecht.

August 26, 2016 by Peter Hettich.
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