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Foto: http://www.flickr.com/photos/fuzzytnth3/ [CC BY-SA 2.0], via Wikimedia Commons

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Cargobikes: Wer hat, dem wird gegeben

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Cargobikes sind das neue Trendgefährt. Das Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt sieht in den "Kistenvelos" ein praktisches und umweltfreundliches Fortbewegungsmittel für die Stadt. Mit ihnen sollen nicht nur Waren, sondern auch die jüngsten Familienmitglieder bequem ans Ziel gebracht werden können. Das Design der Kistenvelos lässt allerdings etwas zu wünschen übrig. Es weicht stark von den Singlespeed-Bikes der urbanen Hipsters ab. Das Positive daran: Das Opfer für die Gesundung des Planeten tritt im Kontrast zum schicken Singlespeed-Bike umso stärker zutage.

Dieses Opfer ist offenbar Grund genug, die Cargobikes mit einem staatlich mitfinanzierten Verleihsystem zu fördern. Doch nicht nur das: Der Kanton Basel-Stadt subventioniert die Kistenvelos mit 30% des Kaufpreises, max. Tausend Franken (Antrag hier herunterladen). Eine kleine Google-Suche zeigt: Die korrespondieren Preise von CHF 3000 und mehr erreichen die Kistenvelos schnell. Warum sollte umweltfreundliches Verhalten auch nicht belohnt werden? Schliesslich sollen in Deutschland auch Elektroautokäufe mit EUR 4000 subventioniert werden. Der Zustupf dürfte beim (teuren) Tesla-Kauf zumindest spürbar sein.

Leicht kommt aber der Verdacht auf, dass hier die Spielereien einer gehobenen Mittelklasse subventioniert werden. Ob dies tatsächlich der Fall ist, wird kaum zu erfahren sein, denn die Bedürftigkeit der Antragsteller wird in Basel gar nicht erst geprüft. Damit bleibt auch unklar, ob die so gewonnenen Tausend Franken in ein zweites (Singlespeed-)Bike oder allenfalls gar in Yogaferien in einem Eco-Retreat in Goa investiert werden; letzteres würde allfällige CO2-Einsparungen wohl sofort zunichte machen. Allgemein ausgedrückt: Welche Umverteilungswirkungen und Rebound-Effekte der Subventionsreigen der derzeitigen Energiepolitik zur Folge haben wird, harrt nach wie vor der Abklärung.

St.Gallen, 29. April 2016

Posted in Energie, Umwelt and tagged with Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Energierecht, Subventionen, Strassenverkehr, Umweltrecht.

April 29, 2016 by Peter Hettich.
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Foto: Vogone/Alchemist-hp [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons

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Klimaschutz: Good Judge, Bad Judge?

Foto: Vogone/Alchemist-hp [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons

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Diesen Dienstag hat der US Supreme Court die Umsetzung des Klimaschutzplanes von Präsident Obama bzw. seiner Umweltbehörde (EPA) ausgesetzt (NYTimes, NZZ). Damit wurde den eigentlich bescheidenen Klimaschutzambitionen der USA ein grosser Schlag versetzt; die Zusagen der USA an der Klimaschutzkonferenz sind infrage gestellt. Damit stellt sich der Supreme Court auch quer zum Urteil eines Richters am Amtsgericht in Den Haag, welches den niederländischen Staat dazu verurteilte, den Ausstoss von Treibhausgasen bis ins Jahr 2020 um mindestens 25 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken (SRF News). Rechtlich dürften sich die Richter am Supreme Court dennoch auf sichererem Grund befinden. Auch stellt sich erneut die Frage nach dem Plan B der Schweiz im Klimaschutz (siehe schon früher hier).

Gegenstand des Verfahrens vor dem amerikanischen Supreme Court ist der "Clean Power Plan" für Kraftwerke, formell erlassen von der amerikanischen Environmental Protection Agency (EPA). Als Exekutivbehörde muss sich die EPA auf ausreichende gesetzliche Grundlagen stützen können, hier den Clean Air Act §111. Es geht bei diesem Gesetz um den Schutz des Menschen vor Schadstoffen - was CO2 nicht ist. Vor diesem Hintergrund ist fast schon erstaunlich, dass das Gericht im Jahr 2007 zugelassen hat, dass die Behörde CO2-Emissionen überhaupt regulieren darf (Massachusetts v. Environmental Protection Agency, 549 U.S. 497; Wiki). Der Clean Power Plan geht jedoch viel weiter, und hätte einen eigentlichen Umbau der Energiewirtschaft nach sich gezogen. Eine gesetzliche Grundlage zur Regulierung von Schadstoffen ist hierfür nicht ausreichend - der Clean Power Plan wird wohl auch im endgültigen Urteil durchfallen. Das mag in einem Land, dessen Parlament in seiner Funktion beeinträchtigt erscheint, frustrierend sein, ist aber dennoch zu respektieren.

Das niederländische Gericht hat dagegen (selbst?) errechnet, dass die niederländische Regierung mit ihren Massnahmen bis ins Jahr 2020 bloss eine Reduktion der Treibhausgase von 17 Prozent erreichen wird. Nun müssten acht Prozent zusätzlich reduziert werden, um einen ausreichenden Beitrag dazu zu leisten, dass sich die Welt nicht um mehr als 2 Grad erwärmt. Die rechtlichen Grundlagen dafür - soweit ersichtlich verfassungsrechtliche Schutzpflichten des Staates im Bereich des Umweltschutzes - sind vage und damit arg dünn. Aus Schutzpflichten lässt sich weder das - willkürlich gewählte - 2 Grad-Ziel noch ein konkreter Absenkpfad ableiten. Der Richter, so entsteht der Eindruck, hat hier nicht Recht gesprochen, sondern Politik betrieben. Damit schützt er weniger das Klima; vielmehr untergräbt er die Glaubwürdigkeit der Justiz.

St.Gallen, 12. Februar 2016

Posted in Umwelt and tagged with Klimawandel, Klimakonferenz, Umweltrecht.

February 12, 2016 by Peter Hettich.
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Bild: Cargo Sous Terrain

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Ab 2030: Cargo Sous Terrain?

Bild: Cargo Sous Terrain

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Mit ziemlichen Tamtam wurde am Dienstag über ein neues Logistiksystem - Cargo Sous Terrain - berichtet, welches den Gütertransport in den Untergrund verlegt und damit das schweizerische Strassen- und Schienennetz ergänzen und an kritischen Punkten entlasten soll (so Blick, NZZ, Tagi, ...). Eine erste Teilstrecke im zentralen schweizerischen Mittelland soll ab 2030 den Raum Härkingen/Niederbipp mit der Zürcher City verbinden. Das sind also 14 Jahre Planungs- und Bauzeit - Man kann das je nach Standpunkt als ambitioniert oder völlig unrealistisch bezeichnen.

Zunächst müsse der Bund ein Gesetz erlassen, welches die Rahmenbedingungen der Nutzung des Untergrundes regle. Alleine dieses Verfahren wird einige Jahre verschlingen, zumal die Kompetenzverteilung nicht völlig auf der Hand liegt. Zwar hat der Bund eine umfassende Kompetenz im Verkehrsbereich, doch kommt die Herrschaft über den Untergrund an sich den Kantonen zu.

Des Weiteren werden wohl ein Sachplan erlassen (Ergänzung des Sachplans Verkehr) und kantonale Richtpläne angepasst werden müssen. Allenfalls sind auch Planungen auf kommunaler Ebene erforderlich. Konzessionen für die neuen Linien müssen vergeben, Plangenehmigungen müssen erteilt und eine mehrstufige Umweltverträglichkeitsprüfung muss durchgeführt werden. Rechtsmittelverfahren schliessen sich an, in denen neben der Linienführung wohl auch allfällige Enteignungen und Enteignungsentschädigungen zu diskutieren sind. Vielleicht führt das Bauen im Untergrund zu weniger Anständen als bei Oberflächenbauten, wer weiss.

Das Projekt soll allein durch private Gelder finanziert werden. Unter den Partnerfirmen finden sich dennoch viele öffentliche Unternehmen. Ich wäre erstaunt, wenn letztlich nicht doch öffentliche Kredite gesprochen werden müssten, für die dann auch finanzhaushaltsrechtliche Verfahren zu beachten sind (inkl. der Möglichkeit des Finanzreferendums in Kanton und Gemeinden).

Angesichts der Planungszeiten für andere Grossanlagen dürfte 2040 ein weit realistischeres Inbetriebnahme-Datum darstellen - wenn alle Gas geben. Damit stellt sich die Frage, ob die langen Planungszeiten als Fluch oder Segen zu betrachten sind: Sind sie ein Hemmschuh für Investoren oder Schutz vor der Anschaffung "weisser Elefanten"?


St.Gallen, 29. Januar 2016

Posted in Umwelt, Infrastrukturrecht and tagged with Baurecht, Gesetzgebung, Güterverkehr.

January 29, 2016 by Peter Hettich.
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