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Wir bauen Energiezukunft?

Wer viel Zug fährt, wird diese Tage oft auf die Kampagne "Wir bauen Energiezukunft" stossen. Die Plakate wurden vom staatlichen Programm energieschweiz zusammen mit der Bauwirtschaft in Auftrag gegeben. Die Kampagne steht offensichtlich im Zusammenhang mit einer Reihe von jüngeren energiepolitischen Massnahmen. Die Beteiligung von Privaten an der Kampagne erstaunt nicht, weil die Baubranche ja in ganz erheblichem Ausmass von energiepolitischen Massnahmen profitiert: Mit dem Gebäudeprogramm hat der Bund seit dem Jahr 2010 Gebäudesanierungen mit gut 1 Mia. Franken unterstützt - Geld, das die Bauwirtschaft gerne entgegen nimmt. Die Kampagne ist insgesamt gut gemacht und hat auch Lob von BR Leuthard erhalten (siehe tweet unten). Was mir die Kampagne als Bürger vermitteln will, ist dagegen weniger offensichtlich.

Lob von höchster Stelle für unsere Kampagne «Wir bauen Energiezukunft». @EnergieSchweiz https://t.co/bg3m3hKbeQ pic.twitter.com/lM1G1E6egJ

— cR Kommunikation (@cRKommunikation) January 15, 2016

Früher war ja alles noch klarer. Adolf Ogi hat mit dem legendären Eierkochen-Fernsehspot das Programm Energie2000 ins Leben gerufen, den Verläufer der heutigen Energieschweiz. Den Schweizern zu erklären, wie beim Kochen Energie gespart werden kann, erschien damals sinnvoll und war noch dazu gratis (Wie David Thiel am ElCom-Forum 2015 süffisant bemerkt hat, ist angesichts der heutigen Stromschwemme weit weniger ersichtlich, wieso Energie gespart werden sollte, aber item). Heute fliessen 55 Mio. Franken in das Erziehungsprogramm "energieschweiz", dem offenbar langsam die griffigen Botschaften ausgehen. Die Webseite der Kampagne erklärt sich wie folgt: "Ziel ist eine indirekte Unterstützung der Baubranchen bei der Rekrutierung neuer Fachkräfte und die Motivation der bereits aktiven Berufsleute für die kontinuierliche Weiterbildung im Energiebereich." Das steht allerdings nicht auf dem Plakat, welches vor allem als Imagewerbung qualifiziert werden kann.

Es wäre nicht völlig aus der Luft gegriffen, das Plakat als politische Werbung für die Energiestrategie 2050 anzusehen; in diesem Fall wäre die Kampagne rechtswidrig. Doch auch als Imagewerbung ist die Kampagne fragwürdig. Das Energiegesetz erlaubt dem Bund lediglich die Information und Beratung der Öffentlichkeit "über die Sicherstellung einer wirtschaftlichen und umweltverträglichen Energieversorgung, die Möglichkeiten einer sparsamen und rationellen Energienutzung sowie über die Nutzung erneuerbarer Energien." Nichts davon lässt sich aufgrund des Plakats erahnen und nichts davon deckt sich mit dem deklarierten Ziel der Werbekampagne. Die Rechtsgrundlage der Kampagne ist damit äusserst dünn. Was auch immer sie kostet - das Geld wäre an anderer Stelle besser eingesetzt.

St.Gallen, 22. Januar 2016

Posted in Energie, Infrastrukturrecht, Umwelt and tagged with Baurecht, Subventionen, Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Energierecht, Lehrlingsausbildung.

January 22, 2016 by Peter Hettich.
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Foto von Achim Raschka / Licensed under CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

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Weihnachten in der "litigious society"

Foto von Achim Raschka / Licensed under CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

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Eine hässliche Weihnachtsbeleuchtung ist nicht nur eine öffentliche Zurschaustellung des eigenen (schlechten) Gechmacks. Als lästige Lichtimmissionen sind solche weihnachtlichen Hausdekorationen auch bestens in der Lage, das friedliche Zusammenleben mit seinen Nächsten - den Nachbarn - empfindlich zu trüben. Es erstaunt nicht, dass sich auch schon Gerichte mit den so entstehenden, gar nicht weihnachtlichen Streitigkeiten befassen mussten. Dabei sind Gerichte ein denkbar ineffizienter Weg zur Lösung niederschwelliger sozialer Konflikte.

Gerichte sind aber auch hier der einzige funktionierende Weg zur Streitschlichtung, wenn andere Konfliktlösungsmechanismen furchtlos bleiben. In einer Zeit der zunehmenden Verrechtlichung des eigenen Platzes in der Gesellschaft ist klar, dass gewisse Personen ihre Rechte nicht nur als Optionen betrachten, sondern immer auch maximal zum Tragen bringen wollen. Nur aus der effektiven Durchsetzung ihrer vermeintlichen Rechte scheinen diese Leute Befriedigung ziehen zu können. Das gilt nicht nur für diejenigen, die gestützt auf ihre Eigentumsrechte andere mit ihren Emissionen belästigen, sondern auch diejenigen, die gestützt auf Schutzpositionen andere in ihren Freiheiten möglichst stark beschränken wollen. Das Bauchgefühl sagt mir, dass auch die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz eine prozessfreudigere Gesellschaft geworden sind, in der jede vermeintliche und tatsächliche Rechtsverletzung nicht nur eingeklagt, sondern auch monetär entschädigt werden muss (Stichworte sind die "litigious society" und die "compensation culture"). Rechtschutzversicherungen und die manchmal wohl zu grosszügige Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege leisten dem Vorschub. Sollte diese Entwicklung tatsächlich so voranschreiten, so wäre dies schade und ein Abschied in Raten von gutschweizerischen Prinzipien wie "Mässigung" und "Pragmatismus". 

In BGer 1A.202/2006 ging es konkret um die Weihnachtsbeleuchtung an der Zürcherstrasse 92 in Uitikon. Dort wurden mehrere, teils hohe Bäume sowie einige Sträucher dicht mit Leuchtgirlanden in verschiedenen Farben ummantelt und von leuchtenden Sternen und Monden gekrönt. Im Gartenbereich standen mehr als 10 von innen beleuchtete Figuren in verschiedenen Grössen, darunter Schneemänner, Weihnachtsmänner und Schafe mit einem Hirten. Die Garageneinfahrt wurde flankiert von einem aus Leuchtketten geformten Rentier und einem ebenfalls aus Leuchtketten geformten Pferdegespann. Das Garagentor wurde von einem Vorhang aus Leuchtgirlanden abgedeckt, darüber prankte ein leuchtender blauer Stern. An der Hausfassade traten eine Schneeflocke von über einem halben Meter Durchmesser, ein Stern mit Kometenschweif und eine von Tannenzweigen umrahmte Glocke markant in Erscheinung. Aufs Dach führte eine von Leuchtketten erhellte Leiter. Vom Dachvorsprung hing ein ca. 1 m langer Teppich aus Leuchtgirlanden; die Dachkante wurde durchgehend mit Glühbirnen geschmückt. Auf dem Dach befand sich ein Weihnachtsmann auf einem Rentiergespann, welches sich - vom Schlitten bis zum vorderen der 9 Rentiere - über fast die ganze Länge des Haupthauses erstreckte. Auf dem Garagendach standen drei weitere Tiere und ein Weihnachtsbaum.

Die frohe Botschaft für die Prozessfreudigen lautet, dass sich Nachbarn gegen eine "aussergewöhnlich grosse und helle Weihnachtsdekoration" gestützt auf den umweltrechtlichen Immissionsschutz (Art. 11 USG) und die baurechtliche Ästhetikklausel (§ 238 PBG ZH) wehren können. Die Gemeinde hatte nun das zulässige Weihnachtsbeleuchtungsmass festzulegen. Ob in dieser Sache schliesslich ein Kompromiss gefunden wurde - nur 5 Rentierchen und weniger beleuchtete Schafe? - ist leider nicht bekannt.

In diesem Sinne wünsche ich allen Lesern meines Blogs frohe Weihnachten!

St.Gallen, 25. Dezember 2015

Posted in Umwelt and tagged with Energieeffizienz, Umweltrecht.

December 25, 2015 by Peter Hettich.
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Foto: "San Gimignano" by RicciSpeziari, CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

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Was, wenn die Klimakonferenz in Paris scheitert?

Foto: "San Gimignano" by RicciSpeziari, CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

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Vergangenen Dienstag hat die Internationale Energieagentur (IEA) ihren "World Energy Outlook 2015" publiziert und festgestellt, dass die Klimaziele trotz dem Vorliegen von Reduktionszusagen von 150 Ländern verfehlt werden (hier der Bericht in der NZZ). Diese Reduktionszusagen sind noch nicht einmal rechtlich verbindlich. Es sieht düster aus für die kommende Klimakonferenz in Paris, die vom 30. November bis 11. Dezember 2015 stattfindet.

Die Schweiz hat in diesem Zusammenhang ein ambitioniertes Reduktionsziel für Treibhausgase von 50% bekannt gegeben, das bis im Jahr 2030 erreicht werden soll. Es stellt sich die Frage, ob an diesem Reduktionsziel festgehalten werden soll, wenn die Klimakonferenz – wie leider zu erwarten ist – ein weiteres Mal nur unzureichende Resultate produziert. Die Schweiz ist nämlich nur für 0,1 % der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich; sie trägt gemäss Bundesrat nur "eine geringe Verantwortung". Die Schweiz allein kann, und das scheint noch wichtiger, den Klimawandel nicht in nennenswertem Mass beeinflussen.

In der Rechtsphilosophie, aber sicher auch in vielen anderen Disziplinen, wird immer wieder folgendes moralisches Dilemma diskutiert: Inwieweit kann der Einzelne noch moralisch oder rechtlich verpflichtet sein, zu einem Kollektivgut beizutragen, dass durch ihn allein nicht bereitgestellt werden kann und zu dem andere keinen Eigenbeitrag leisten. Die Rechtsphilosophie hat darauf keine gute Antwort, aber doch vielleicht die Bewohner im frühmittelalterlichen San Gimignano. Konfrontiert mit der Tatsache, dass die Stadt trotz Stadtmauern nicht in der Lage war, die Sicherheit vor Übergriffen von aussen und innen zu gewährleisten, bauten die wohlhabenden Familien einfach die eigenen Wohnungen zu Festungen aus. Die so entstandenen Geschlechtertürme sind heute noch zu bewundern.

Das ist freilich weder eine gerechte noch eine besonders effektive oder effiziente Lösung. Doch was kann die Schweiz tun, wenn die Staatengemeinschaft trotz jahrzehntelangem Bemühen nicht zu einer überzeugenden Lösung für die Problematik der Treibhausgase kommt? In diesem Fall sind die Ressourcen zur Reduktion der Treibhausgase, vor allem zur (teuren) Reduktion dieser Gase im Inland, verschwendet. Man könnte dann vermuten, dass die Ressourcen wohl besser investiert wären, wenn sie die Folgen des unausweichlichen Klimawandels zu meistern helfen.

St.Gallen, 13. November 2015

Posted in Umwelt and tagged with Klimawandel, Klimakonferenz.

November 13, 2015 by Peter Hettich.
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