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Fanatiker stürmen ein Versuchsfeld für gentechnisch veränderte Pflanzen in der Schweiz

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Sorge von Greenpeace um das Vorsorgeprinzip

Fanatiker stürmen ein Versuchsfeld für gentechnisch veränderte Pflanzen in der Schweiz

Fanatiker stürmen ein Versuchsfeld für gentechnisch veränderte Pflanzen in der Schweiz

Diesen Dienstag hat Greenpeace (mehr oder weniger) geheime Dokumente aus den Verhandlungen der EU und den USA über ein transatlantisches Freihandelsabkommen publiziert. Greenpeace befürchtet unter anderem, dass bei der Lebensmittelsicherheit das "Vorsorgeprinzip" nach europäischem Konzept durch einen wissenschaftsbasierten Risikotest ersetzt werden könnte (link zur Website von Greenpeace). Da fragt man sich natürlich, auf was das Vorsorgeprinzip denn sonst basieren soll, wenn nicht auf Wissenschaft? Weder Religion noch Ideologie erscheinen heute noch als angemessene Substitute für wissenschaftliche Methoden.

Schon heute verlangt das Welthandelsrecht für gesundheitspolitische Beschränkungen des Handels eine wissenschaftliche Grundlage (Art. 5 SPS-Abkommen). Reicht das wissenschaftliche Datenmaterial nicht aus, können die Staaten vorübergehend Schutzmassnahmen treffen - als Ausprägung des Vorsorgeprinzips. Nun haben mittlerweile Jahrzehnte wissenschaftlicher Forschung keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die in den USA konsumierten Lebensmittel irgendwie gefährlicher sein sollen als europäische. Pech für Greenpeace, die ihre geradezu hysterische Ablehnung z.B. von gentechnisch veränderten Pflanzen partout nicht aufgeben will - auch auf Kosten von Menschenleben (siehe früheren Beitrag hier). Wenn Greenpeace also auf das Vorsorgeprinzip pocht, möchte die Organisation nur einfach weiter für das Verbot beliebiger Produkte lobyyieren können - wie es halt grad in die Ideologie passt. Für eine Bewegung, die an anderer Stelle wie dem Klimawandel immer wieder auf die Wissenschaft verweist, ist dies doch ein widersprüchliches und äusserst befremdliches Verhalten.

St.Gallen, 6. Mai 2016

Posted in Konsumentenschutz, Innovation, Prävention, Umwelt and tagged with Lebensmittelrecht, Sicherheit, Innovation, Vorsorgeprinzip.

May 6, 2016 by Peter Hettich.
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Foto: Wikidudeman [Public domain], via Wikimedia Commons

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Durchmarsch für die Komplementärmedizin

Foto: Wikidudeman [Public domain], via Wikimedia Commons

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Die Komplementärmedizin (z.B. die oben abgebildeten homöopathischen Präperate) geniesst in der Schweizer Bevölkerung grosse Sympathie. Das zeigt sich auch darin, dass Volk und Stände am 17. Mai 2009 mit sehr deutlichem Mehr den Verfassungsartikel zur Komplementärmedizin gutgeheissen haben (Art. 118a BV). Die jüngst am 18. März 2016 verabschiedete Heilmittelgesetzrevision dient u.a. auch der Umsetzung dieses Verfassungsartikels. Eine dort vorgesehene Erleichterung betrifft vor allem die Zulassung von Komplementärarzneimitteln; die sehr weitgehende Erleichterung führt das Zulassungssystem im Ergebnis ad absurdum.

Wer um die Zulassung eines Arzneimittels bei der Swissmedic ersucht, muss normalerweise belegen können, dass sein Medikament qualitativ hochstehend, sicher und wirksam ist. Dieser Beleg ist keineswegs einfach zu erbringen und mit umfangreichen Prüfungen zu untermauern. Mit anderen Worten müssen klinische Studien gezeigt haben, dass die Verabreichung des neuen Medikaments tätsächlich eine positive Auswirkung auf den Krankheitsverlauf hatte. Das Problem der Komplementärmedizin ist seit jeher, dass sie diesen Wirksamkeitsnachweis nicht erbringen kann. Homöopathie-Skeptiker verabreichen sich denn auch auf Youtube gerne mal eine "Überdosis". Als Folge können die betreffenden Präparate keine Zulassung der Swissmedic erlangen, wodurch sie an sich auch nicht in die Spezialitätenliste (Liste der von der Krankenkasse zu vergütenden Medikamente) aufgenommen werden können (dennoch sind schon heute einige Präparate der Komplementärmedizin in der Spezialitätenliste aufgeführt, was nicht leicht mit dem heutigen Gesetz zu vereinbaren ist).

Mit der nun verabschiedeten Revision müssen Komplementärarzneimitteln ohne bestimmte Indikationsangabe nur noch den Qualitätsnachweis erbringen; dass von diesen Präparaten keine Gefahr ausgeht, ist nur noch "glaubhaft" zu machen. Letzteres ist bei homöopathischen Präparaten problemlos möglich, da ja kein einziges Atom des "Wirkstoffs" noch im Arzneimittel selbst zu finden ist. Nach Überwindung dieser tief gesetzten Hürde erhalten die Präparate eine Zulassung der Swissmedic und werden mit Produkten der Schuldmedizin, die ein rigoroses Verfahren durchlaufen mussten, gleichgestellt. Wissenschaftlich ist diese Differenzierung aber kaum begründbar.

Der Gesetzgeber hätte die Arzneimittel der Komplementärmedizin besser dem allgemeinen Lebensmittelrecht und den dort geltenden Hygienevorschriften unterstellt. Dann wäre auch klar, dass es sich bei vielen (sicher nicht allen!) Komplementärarzneimitteln nicht um ein Thema der sozialen Krankenkasse handelt, sondern um etwas, dass wie Brot und Käse vom Konsumenten selbst zu finanzieren ist.

St.Gallen, 1. April 2016

Posted in Konsumentenschutz, Prävention, Regulierung and tagged with Heilmittelrecht, Lebensmittelrecht, Komplementärmedizin.

April 1, 2016 by Peter Hettich.
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"Flag of WHO" by WHO - Licensed under Public Domain via Commons

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Wie bei Rauchern: Kann die WHO noch Wurstesser anstellen?

"Flag of WHO" by WHO - Licensed under Public Domain via Commons

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Die Schweiz ist geschockt: Die WHO sieht Wurst und rotes Fleisch als krebserregend an. Was das bedeutet ist jedermann klar: Es sind Aktionspläne zu entwerfen, politische Massnahmen zu diskutieren sowie Gebote und Verbote zu formulieren. Zwar ist die WHO heute morgen zurückgekrebst, doch hat der Nebelspalter die kommenden Schritte schon plausibel vorgezeichnet. Weitere Aktionen hat vor allem die WHO selbst zu ergreifen. Unmöglich kann sie weiterhin die Wurstesser in ihren Reihen tolerieren: Wer sich selbst bewusst schädigt, kann unmöglich eine Gesundheitsorganisation vertreten. Zwar bekennt sich die WHO auf ihrer Website zu einer vielfältig zusammengesetzen Arbeitnehmerschaft:

“WHO is committed to achieving workforce diversity, aiming to achieve a broad representation of nationals of our member countries. Particular attention is paid to candidates from developing countries and gender balance.”
— WHO: "Who we need"

Doch hat auch der Wunsch nach Vielfalt Grenzen. Raucher werden von der WHO nicht angestellt, da deren Verhalten nicht kompatibel mit der Ideologie des Unternehmens ist:

“Policy on Non-Recruitment of Smokers: WHO has a smoke-free environment and does not recruit smokers or other tobacco users who do not indicate a willingness to stop smoking. This policy underscores the Organization’s commitment to promoting a tobacco-free environment.”
— WHO: "Who we need"

Es dürfte ein leichtes sein, diese Klausel mit den Wurst- und Fleischessern zu ergänzen. Und wenn die WHO schon dabei ist, dann sollte sie auch keine übergewichtigen Menschen mehr anstellen. Unter Schweizer Arbeitsrecht kann diese Diskriminierung legal sein, wenn die WHO als "Tendenzbetrieb", also wie z.B. Klöster oder Kirchen, qualifiziert wird. Das passt doch: Denn auch Verhaltensökonomen würden einwerfen, dass eine solche Organisation vermutlich einem Phänomen der Gruppenpolarisierung unterworfen sein wird, sodass die einseitig zusammengesetzte Belegschaft zu immer extremeren Ansichten führt. Doch egal... wer nimmt schon die WHO und ihre Verlautbarungen noch ernst, ausser die Medien... und die Politik?

St.Gallen, 30. Oktober 2015

Posted in Regulierung, Prävention and tagged with Lebensmittelrecht, Risiko, Konsumentenleitbild, Arbeitsrecht.

October 30, 2015 by Peter Hettich.
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