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Teletext = Internet: Nun sag, wie hast du’s mit der Verfassung?

"Nun sag, wie hast du’s mit der Verfassung? Du bist ein herzlich guter Mann, allein ich glaub, du hältst nicht viel davon.“ Diese abgewandelte Gretchenfrage hat mich fast angesprungen, als sich Roger de Weck in einer wirklich hervorragenden Rede mit einer Verfassungsauslegung versuchte (nachzulesen auch hier): Gemäss seiner Auffassung ebne die Verfassung der SRG auch den Verbreitungsweg des Internets. Damit sei der Internetauftritt der SRG mit Videoplayer und Newsportal auch demokratisch legitimiert. Roger de Weck schliesst: "Einstweilen gilt der heutige Verfassungsartikel, den Kritiker weit weg vom Wortlaut interpretieren."

Wer geneigt ist, den Wortlaut von Art. 93 der Verfassung tatsächlich zur Kenntnis zu nehmen, wird jedoch zu anderen Schlüssen kommen. Die SRG wird in dieser Bestimmung mit keinem Wort erwähnt. Vielmehr ist von "Radio- und Fernsehen" insgesamt die Rede. Zur Verbreitung medialer Inhalte im Internet sagt die Verfassung nur (aber immerhin), dass der Bund diese Art der Verbreitung regulieren dürfe (Abs. 1). Betreffend den Service Public spricht die Verfassung jedoch explizit nur das Radio und Fernsehen an (Abs. 2).

Freilich gibt es dennoch Juristen wie z.B. den ehemaligen Direktor des BAKOM Martin Dumermuth, die es als möglich erachten, dass der Gesetzgeber einen Leistungsauftrag auch für das Internet vorsieht. Eine solche Auslegung kann sich jedoch nicht direkt auf den Wortlaut stützen, sondern muss nach den Regeln der Juristenkunst umständlich aus weiteren Indizien abgeleitet werden: So z.B. per Analogieschluss, wonach der Teletext (für die Millennials: siehe Bild oben) so etwas ähnliches wie das Internet sei. Es ist entsprechend eine Wertungsfrage, ob man solche Indizien höher gewichten will als den klaren Wortlaut der Verfassung. Roger de Weck ist also recht zu geben, wenn er bei dieser Frage einen Juristenstreit ausmacht; es ist jedoch klar seine Rechtsauffassung, die fern vom Verfassungswortlaut steht, nicht diejenige seiner Kritiker. Die Basis seiner Schlussfolgerungen ist insofern offensichtlich falsch.

St.Gallen, 9. September 2016

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September 9, 2016 by Peter Hettich.
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Foto: Kommissionsberatung, Copyright bei Parlamentsdienste 3003 Bern

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Audiovisuelle Medien: Service Public Debatte kommt in Gang

Foto: Kommissionsberatung, Copyright bei Parlamentsdienste 3003 Bern

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In Einlösung seines Versprechens, die Debatte über den Service Public der SRG nach der Abstimmung über die Haushaltsabgabe (RTVG Revision vom 26. September 2014) wieder aufzunehmen, hat der Bundesrat am 17. Juni 2016 einen Bericht verabschiedet. Der Bundesrat kommt darin "zum Schluss, dass sich für unsere von sprachlicher und kultureller Verschiedenartigkeit geprägte direkte Demokratie das bestehende Modell mit der SRG als grosser, in allen Sprachregionen verankerter Anbieterin bewährt hat und dieses den Service public in hoher Qualität gewährleistet. Das Modell eignet sich auch für die Zukunft am besten." Mit anderen Worten soll danach das vor über 80 Jahren geschaffene Rundfunksystem auch im digitalen Zeitalter optimale Ergebnisse erzielen.

Politisch erscheint die eher defensive Haltung des Bundesrates verständlich. In einer von mir mitverfassten Studie haben wir einen offensiveren Ansatz vertreten (früherer Blog hier). Danach hat die Digitalisierung die Medienmärkte grundlegend verändert. Informationen werden heute nicht mehr nur über Print, Radio und Fernsehen verbreitet, sondern in verschiedensten Formaten auch über das Internet. Diese technische Entwicklung lässt die unterschiedlichen Medien konvergieren. Die privaten Medien und die staatlich subventionierten audiovisuellen Angebote der SRG stehen heute untereinander in intensivem Wettbewerb. Dies führt zu erheblichen Marktverzerrungen, die die Medienvielfalt je länger, je stärker bedrohen.

Zumindest in diesem Punkt scheint die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) grossmehrheitlich unsere Ansicht zu teilen. Die Kommission hat die Verwaltung beauftragt, den Bericht des Bundesrates zu ergänzen. Es sei detailliert abzuklären, wo ein Marktversagen vorliege, welches staatliches Eingreifen bzw. ein öffentliches Angebot rechtfertige? Zu prüfen sei der bewusste Verzicht auf Leistungen, welche der Markt bereits anbietet (d.h. Verzicht auf fiktionale Unterhaltungsprogramme, d.h. eingekaufte ausländische Filmproduktionen und Serien; Grossanlässe nur, wenn nicht im Markt angeboten etc.). Ausserdem seien die effektiven Auswirkungen von Wettbewerbsverzerrungen auf andere Radio- und Fernsehveranstalter sowie andere Medienformen (Online-Plattformen etc.) zu untersuchen.

Die nationalrätliche Kommission setzt mit diesem Auftrag einen starken Kontrapunkt zu der vom Bundesrat angestrebten Beibehaltung des status quo. Die Diskussion darüber, welche Leistungen in der audiovisuellen Grundversorgung im digitalen Zeitalter noch öffentlich finanziert und welche Wettbewerbsverzerrungen dafür in Kauf genommen werden sollen, ist damit - doch etwas unvermutet - ernsthaft lanciert.

St.Gallen, 2. September 2016

Posted in Medienregulierung, Wettbewerb and tagged with Audiovisuelle Medien, Subventionen, Medienfreiheit, Digitalisierung, Grundversorgung, Innovation, Internet.

September 2, 2016 by Peter Hettich.
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von Norbert Bangert (Eigenes Werk) [CC BY-SA 4.0], via Wikimedia Commons

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Medien im digitalen Zeitalter

von Norbert Bangert (Eigenes Werk) [CC BY-SA 4.0], via Wikimedia Commons

von Norbert Bangert (Eigenes Werk) [CC BY-SA 4.0], via Wikimedia Commons

Letzten Samstag hat Rainer Stadler die Diskussion um den "Service Public" im Mediensektor gelungen zusammengefasst. Auch die vom Ökonomen Mark Schelker und mir verfasste Studie (im Auftrag des Verlegerverbands) wird freundlicherweise im Artikel besprochen (gestern im Dike Verlag erschienen). Rainer Stadler macht im Kampf um den künftigen Service public vier Fraktionen aus: "die Abschaffer, die Reduktionisten, die Umverteiler und die Besitzstandwahrer." Er dürfte unser "professorales Papier" wohl zu den Reduktions- und Umverteilungs-Ansätzen zählen. Ich würde dagegen sagen, dass wir in erster Linie für eine Öffnung der Chancen auf Förderung plädieren.

Wir erscheinen als Reduktionisten, weil wir den Programmauftrag im digitalen Zeitalter nur noch als beschränkt notwendig ansehen. Einen "Versorgungsmangel" könnte man allenfalls bei der Produktion von politischen Informationen ausmachen. Die Notwendigkeit einer staatlich finanzierten Vollvorsorgung mit Informationen war vielleicht vor 50 Jahren gegeben - heute jedoch nicht mehr. Es ist jedoch nicht an den Professoren, über das Ausmass der Medienförderung zu entscheiden. Vielmehr sehen wir es als Aufgabe des demokratisch legitimierten Gesetzgebers an, ein Budget für die Förderung festzulegen und dieses referendumsfähig im Gesetz zu verankern.

Wir erscheinen als Umverteiler, weil wir die Förderung öffnen wollen. Natürlich schafft eine solche Öffnung Chancen für andere Medien- und Kulturschaffende, die mit ihren Inhalten positive gesellschaftliche Effekte erzielen.  Und natürlich verlangt eine Öffnung des Fördertopfes von der SRG grössere Anstrengungen ab, da die Höhe der Subventionen nicht mehr von vorneherein garantiert ist. Ob es aber tatsächlich zu einer Umverteilung kommt, hängt gemäss unserem Vorschlag von den tatsächlichen Leistungen der einzelnen Akteure ab. Diese Leistungen müssen nicht nur qualitativ hochstehend sein, sondern beim Publikum auch Anklang finden. Wie zuvor ist es also nicht an den Professoren, vorgängig Kriterien für die Förderungswürdigkeit von Inhalten zu definieren. Statt einen neuen Status Quo bei der Medienförderung zu zementieren, wollen wir vielmehr einen dynamischen Prozess verankern, der offen für innovative Service-Public-Formate ist.

Das heutige Medienförderungskonzept ist aus unserer Sicht nur noch historisch erklärbar. Es erscheint im digitalen Zeitalter mit seinem Überfluss an Übertragungskapazität, Plattformen und Informationen nicht mehr als zeitgemäss. In der kommenden Debatte um die audiovisuelle Grundversorgung wird sich zeigen, ob das Parlament den Service Public für das Zeitalter des Internets neu denken wird.

St.Gallen, 17. Juni 2016


Klappentext: Die Digitalisierung hat die Medienmärkte grundlegend verändert. Informationen werden heute nicht mehr nur über Print, Radio und Fernsehen verbreitet, sondern in verschiedensten Formaten auch über das Internet. Diese technische Entwicklung lässt die unterschiedlichen Medien konvergieren. Die privaten Medien und die staatlich subventionierten audiovisuellen Angebote der SRG stehen heute untereinander in intensivem Wettbewerb. Dies führt zu erheblichen Marktverzerrungen, die die Medienvielfalt je länger, je stärker bedrohen.

Die heute bestehende rechtliche Medienordnung hinkt den tatsächlichen Entwicklungen hinterher und trägt den bedeutenden Umwälzungen in den Medienmärkten nicht Rechnung. So war die Subventionierung eines einzelnen audiovisuellen Anbieters in den Anfängen wohl noch notwendig, doch sind die finanziellen Hilfen heute überholt und schädlich. Die Sicherstellung eines vielfältigen und unabhängigen Medienangebots, welches sich der Informationsvermittlung im politischen Prozess verschreibt, ist eine wesentliche Grundlage für die freie Meinungsbildung in der Bevölkerung, und damit für das Funktionieren unserer Demokratie. Diese grundlegende Bedeutung der medialen Berichterstattung kann eine staatliche Unterstützung der Medien aus ökonomischer und rechtlicher Sicht rechtfertigen.

Dieses Buch diskutiert die bestehenden Formen der Förderung aus ökonomischer und rechtlicher Sicht. Die Autoren schlagen eine innovative Neugestaltung des Programmauftrags sowie eine politisch unabhängige und wettbewerbliche Medienförderung für das digitale Zeitalter vor. Das Buch stellt damit einen Diskussionsbeitrag in der laufenden Diskussion um die Reform der Service-Public-Medien dar; es richtet sich an Politiker, Behördenmitglieder, Medienwissenschafter, Ökonomen und Juristen.

Posted in Medienregulierung, Wirtschaftsverfassung and tagged with Audiovisuelle Medien, Subventionen, Digitalisierung, Grundversorgung, Internet, Innovation, Service Public, Wettbewerb.

June 17, 2016 by Peter Hettich.
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