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Wir sind Charlie, und wir sind am verlieren

Wir wussten, dass dieser Anschlag passieren würde, und konnten ihn nicht verhindern. Wir wissen auch, dass ein solcher Anschlag wieder verübt wird. Unsere Reaktionen werden dieselben sein: Solidaritätsbekundungen in der Presse, in den sozialen Medien und auf der Strasse. Bekenntnisse und Aufrufe zur Verteidigung der Freiheit. "Der Terror darf keinen Einfluss auf das Handeln und Denken des Einzelnen bekommen - sonst ist die Freiheit verloren", schreibt der Spiegel in einem Kommentar.

Doch unser Denken hat sich längst verändert. Mit dem Tod der vier Zeichner von "Charlie Hebdo" sind auch die verbliebenen Fahnenträger für die Freiheit geschrumpft. Der Kampf um unsere wichtigste zivilisatorische Errungenschaft entscheidet sich nämlich nicht heute, da wir erschüttert, traurig, solidarisch und vorbehaltlos für die Pressefreiheit einstehen. Dieser Kampf entscheidet sich morgen, wenn wir über weitere Ausdehnungen des Sicherheitsapparates debattieren und uns entscheiden müssen, ob wir kommende satirische Provokationen schützen oder verurteilen wollen.

Wie bereitwillig haben wir doch seit dem 11. September 2001 Freiheit gegen trügerische Sicherheit eingetauscht. Unbekümmert werden wir ein weitgreifendes Nachrichtendienstgesetz verabschieden und uns einer intensiven Überwachung unserer Kommunikation (BÜPF) unterwerfen. Im Namen der Sicherheit tolerieren wir, dass ein "befreundeter Dienst" die Telekommunikation in der Deutschschweiz überwacht, abseits jeder rechtsstaatlichen Kontrolle. Unsere Sehnsucht nach Sicherheit schwächt nicht zuletzt auch die freie Presse. Die Risikoforschung sagt uns, dass wir einen irrational hohen Preis zu zahlen bereit sind, um ein Risiko (vermeintlich) auf Null zu senken. Und doch wissen wir im Innersten, dass wir auch den nächsten Schlag werden hinnehmen müssen, denn selbst ein totaler Staat vermag nicht totale Sicherheit zu garantieren. Verzweifelt wollen wir nun mit Minarett- und Burkaverboten sowie einer präzedenzlosen Härte gegenüber Flüchtlingen zurückschlagen und merken nicht, dass wir die Freiheit dadurch mit Füssen treten. Wir sind pragmatisch geworden im Umgang mit der Freiheit; wir relativieren.

Die Verteidigung der Freiheit ist nicht einfach an einen staatlichen Sicherheitsapparat delegierbar. Dies zeigt sich schon darin, dass es selbst eine Bundesrätin nicht schafft, den Anschlag ganz ohne Vorbehalt zu verurteilen. Die Umsorgung der Freiheit obliegt der Zivilgesellschaft: Jedem von uns. Doch wer nimmt den Faden auf, den Charlie Hebdo nun fallen lassen musste? Auffällig ist doch, dass sich kaum eine Zeitung gestern getraut hat, auch nur eines der provokativen Frontcovers von Charlie Hebdo abzudrucken (Presseschau des TA hier). Auch ich gehöre nicht zu den Mutigen. Wir wollen für die Freiheit kämpfen, doch sie entgleitet uns. Wir befinden uns in einem Abnutzungskrieg, und wir sind am verlieren.

St.Gallen, 9. Januar 2014

Posted in Medienregulierung and tagged with Sicherheit, Risiko, Medienfreiheit, Freiheit.

January 9, 2015 by Peter Hettich.
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Verfassungswidrige Fernsehabgabe

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Am 29. Mai 2013 hat der Bundesrat die Botschaft für eine neue Abgabe im Bereich Radio und Fernsehen verabschiedet. Die Abgabe soll grundsätzlich von allen Haushalten und Unternehmen entrichtet werden, die heutige Empfangsgebühr ersetzen sowie etwas tiefer ausfallen. Gestützt wird die Abgabe auf Art. 93 BV.

​Da die Abgabe unabhängig davon erhoben wird, ob ein Haushalt überhaupt ein Fernsehgerät besitzt, handelt es sich bei dieser Abgabe um eine neue Steuer. Ein Gutachten von Georg Müller und Peter Locher qualifiziert die Abgabe als "Kostenanlastungssteuer". Eine Kostenanlastungssteuer ist eine Sondersteuer, welche einer bestimmten Gruppe von Personen auferlegt wird, weil diese Personen zu den Aufwendungen eine nähere Beziehung haben als die Gesamtheit der  Steuerpflichtigen.

Gemäss der verfassungsrechtlichen Kompetenzausscheidung darf der Bund nur jene Abgaben erheben, die ihm die Bundesverfassung zuweist, während die Kantone alle jene Abgaben erheben dürfen, die nicht ausschliesslich dem Bund vorbehalten sind.  Für die Erhebung von Steuern (einschliesslich Kostenanlastungssteuern) benötigt der Bund eine ausdrückliche Ermächtigung in der Bundesverfassung. Die Steuern des Bundes finden sich entsprechend in der Finanzverfassung aufgezählt. Die Steuerkompetenzen des Bundes sind sachlich und in der Höhe begrenzt und - als Schweizer Besonderheit - sogar zeitlich befristet. Im Jahr 1989 konnte Böckli diesen Verfassungsvorbehalt für neue Bundessteuern noch ohne zu zögern als eine "der eifrigst gehüteten praktisch wirksamen Verfassungsregeln der Schweiz" bezeichnen. Dies hat sich mittlerweile geändert.

In Art. 93 BV findet sich weder explizit noch implizit ein Hinweis darauf, dass gestützt auf diese Bestimmung eine Steuer erhoben werden könnte. Als allgemeine Gebühr wäre die Abgabe nur dann zulässig, wenn praktisch alle Haushalte in der Schweiz die Möglichkeit zum Empfang von Fernsehprogrammen haben (und m.E. diese Möglichkeit auch tatsächlich nutzen). Zugegeben: Das Internet und die damit einhergehende Gerätekonvergenz hat es schwieriger gemacht, den Empfang von Fernsehprogrammen in den Haushalten zu kontrollieren. Dennoch geht der nun vorliegende Entwurf ohne Weiteres davon aus, dass es keine Personen in der Schweiz gibt, die bewusst auf den Konsum von Fernsehprogrammen verzichten. Dies erscheint doch unerhört, ist doch offensichtlich das Gegenteil der Fall. Die Haushaltsabgabe ist daher verfassungswidrig.

Die Vorlage des Bundesrates steht im Einklang mit neueren Lehrmeinungen, wonach nur noch die wichtigsten Bundessteuern in der Verfassung verankert werden müssten (also die Steuern, die einen fiskalischen Zweck verfolgen, einen hohen Ertrag abwerfen und stark in das kantonale Steuersubstrat eingreifen). Führt man diesen Gedanken weiter, so könnte der Bund seinen gesamten Staatshaushalt mittels "Sonderabgaben" finanzieren, da er mit seinen Sachkompetenzen automatisch auch die Möglichkeit zur Erhebung von "Sonderabgaben" erhielte. Es ist aber kaum einleuchtend, dass der Verfassungsgeber die "gewöhnlichen" Steuerkompetenzen des Bundes zeitlich, sachlich und in der Höhe begrenzt, gleichzeitig aber ein Ausweichen des Bundesgesetzgebers auf eine Finanzierung mittels unbegrenzter Sachkompetenzen zulässt.​ Das Parlament, so scheint es, fühlt sich in der Auslegung der Finanzverfassung heute weitgehend frei. Darauf deuten eine ganze Reihe von Sonderabgaben hin, die neu geschaffen wurden: Genannt sei hier nur der Zuschlag auf den Elektrizitätsnetzkosten und die CO2-Abgabe.

Der obige Text ist ein Auszug aus Argumenten, die in meinem mit Yannick Wettstein geschriebenen Aufsatz "Rechtsfragen um Kostenanlastungssteuern", in: Archiv für Schweizerisches Abgaberecht ASA 78 (2010), Nr. 9, S. 537-568, enthalten sind.​

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May 31, 2013 by Peter Hettich.
  • May 31, 2013
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Service Public im Internet?

Der Bundesrat erweitert die publizistischen Möglichkeiten der SRG im Internet.  Neu kann die SRG auch Texte veröffentlichen, die keinen Bezug zu Radio- oder Fernsehsendungen haben. Damit soll der Service public gestärkt werden. Der heute geltende Verfassungstext deckt diese Ausweitung nicht ab.

Posted in Innovation, Wettbewerb, Medienregulierung and tagged with Innovation, Audiovisuelle Medien, Internet.

May 3, 2013 by Peter Hettich.
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